Sicherheitsanforderungen
Das Thema Sicherheit gewinnt in der Spielwarenbranche ständig größere Bedeutung. Die Vorschriften
über Spielzeugsicherheit werden in verschiedenen Normen geregelt. Für unsere Produkte sind
folgende Vorschriften maßgebend:
1) EN 71:
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a) |
Teil 1: Hier werden die mechanischen und physikalischen Eigenschaften geregelt.
Diese Europäische Norm gilt für Kinderspielzeug, d. h. für alle Erzeugnisse oder
Materialien, die konstruiert bzw. eindeutig dafür bestimmt sind, von Kindern unter
14 Jahren zum Spielen benutzt zu werden. Es gilt für Spielzeug im Neuzustand,
berücksichtigt jedoch sowohl die bei bestimmungsgemäßem bzw. vorhersehbarem
Gebrauch vorhersehbare, übliche Benutzungsdauer als auch das übliche
kindgemäße Verhalten. |
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b) |
Teil 3: Betrifft die Migration bestimmter Elemente (das bedeutet im wesentlichen in
unserem Fall, dass die verwendeten Farben und Lacke bei Verwendung des
Spielzeuges keine Giftstoffe freisetzen dürfen). Dieser Teil der EN 71 legt
Anforderungen und Prüfverfahren für die Migration der Elemente Antimon, Arsen,
Barium, Cadmium, Chrom, Blei, Quecksilber und Selen aus Spielzeugmaterialien
und Spielzeugteilen ausgenommen Materialien, die nicht zugänglich sind, fest.
Verpackungsmaterialien werden nicht einbezogen, es sei denn, sie gehören zum
Spielzeug oder haben einen beabsichtigten Spielwert. |
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c) |
Teil 6: Regelt die Kennzeichnung des Spielzeuges in Forme eines
altersgruppenbezogenen Warnhinweises |
2) ÖNORM S 1555:
Regelt die Schweiß- Speichel- und Reibechtheit des Spielzeuges. Im wesentlichen dürfen sich
durch Schweiß oder Speichel keine Farb- oder Giftstoffe herauslösen.
3) EU-Richtlinie 2005/84 EG:
Generelles Verbot von gesundheitsgefährdenden Phthalaten (DEHP,DBP und BBP) in
Spielzeugen. Diese Richtlinie verbietet den Einsatz von Weichmachern in Spielzeugen.
4) CE Kennzeichnung:
Mit dieser verpflichtenden Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die
Einhaltung aller verpflichtenden Sicherheitsauflagen - in unserem Fall die unter Punkt 1) bis
3) beschriebenen Vorschriften.
Das Thema Sicherheit nimmt bei Matador einen zentralen Stellenwert ein.
Selbstverständlich erfüllen wir als rein österreichischer Spielwarenproduzent alle einschlägigen
Sicherheitsanforderungen. Zur Überprüfung der uns vorliegenden Zertifikate unserer Vorlieferanten
(Holz, Farben, Kunststoffe, etc.) lassen wir unsere Produkte in regelmäßigen Abständen von
international anerkannten Prüfinstituten kontrollieren. Entsprechende Atteste liegen selbstverständlich
bei uns auf.
Darüber hinaus verwenden wir ausschließlich heimisches Rotbuchenholz aus nachhaltiger
Waldbewirtschaftung. Unser (österreichischer) Holzlieferant hat ein Prüfzertifikat der akkreditierten
Zertifizierungsstelle „Holz Cert Austria“ und wird diesbezüglich laufend kontrolliert.
Claudia und Michael TOBIAS
Geschäftsführer und Eigentümer